Zweck des Vereins ist eine verstärkte Zusammenarbeit, die gemeinsame Entwicklung von Zukunftsperspektiven und deren Umsetzung für die Agglomeration sowie eine effiziente Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Zudem ist der Verein Träger der Agglomerationsprogramme 1. bis 3. Generation: Er erarbeitet die Agglomerationsprogramme, bereitet ihre Umsetzung vor und fördert die stete Weiterentwicklung.
Die Arbeit des Vereins basiert auf den Vereinsstatuten, die an der Gründungsversammlung vom 2. Juli 2009 genehmigt worden sind.
In Ergänzung zu den Statuten wurde im Frühling 2013 ein Organisationshandbuch erarbeitet, worin die Grundsätze der Abläufe bei Projekten und die Zuständigkeiten der Vereinsorgane formuliert sind.