Medienmitteilung vom 28. April 2025
Agglo Obersee zieht Baugesuch für Fussgängersteg über die Alt-Linth zurück
Die Agglo Obersee zieht das Baugesuch für den geplanten Fussgängersteg über die Alt-Linth zurück. Grund dafür ist ein Entscheid des Verwaltungsgerichts Schwyz vom 16. Dezember 2024, in dem die Beschwerde von BirdLife Schweiz, Pro Natura und dem VCS Verkehrs-Club der Schweiz gutgeheissen wurde. Das Gericht hat die erteilte Baubewilligung aufgehoben und den Fall zur ergänzenden Abklärung des Sachverhalts und zu einem neuen Entscheid an den Regierungsrat zurückgewiesen.
Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass der Kanton Schwyz bislang weder den genauen Grenzverlauf des Flachmoors Bätzimatt festgelegt noch eine gesetzlich geforderte ökologische Pufferzone definiert habe. Diese hätte bereits bis zum 1. Oktober 1997 ausgewiesen werden müssen. Eine Baubewilligung innerhalb einer solchen Zone könne erst erteilt werden, wenn eindeutig nachgewiesen ist, dass das Vorhaben das Schutzziel des Flachmoors nicht gefährdet.
Kritik übte das Gericht zudem an der unzureichenden Auseinandersetzung der Bewilligungsinstanzen mit möglichen Auswirkungen der geplanten Brücke auf das Schutzgebiet. So seien insbesondere potenzielle Beeinträchtigungen für Wasser- und Zugvögel sowie andere Tierarten ungenügend berücksichtigt worden. Auch die Prüfung von Alternativstandorten sei nicht ausreichend erfolgt. Dass der Obersee-Rundweg im kantonalen Richtplan eingetragen ist, wurde im Entscheid des Gerichts nicht gewürdigt.
Angesichts des erheblichen zeitlichen Aufwands für eine erneute Prüfung und das knappe Zeitfenster für die Umsetzung – die finanziellen Mittel aus dem Agglomerationsprogramm der 3. Generation stehen nur noch bis Ende Dezember 2025 zur Verfügung – hat die Agglo Obersee entschieden, das Projekt nicht weiterzuverfolgen. Das Baugesuch wird daher formell zurückgezogen.
Der Oberseerundweg wird somit zwischen Tuggen und Schmerikon weiterhin wie bisher auf den bestehenden Routen von SchweizMobil (Route 4, 84 bzw. 99) via Grynau geführt.